Ein Verkehrsunfall ist oft mit Stress, Ärger und Unsicherheit verbunden. Neben der Klärung der Schuldfrage geht es vor allem darum, welche Ansprüche Ihnen als Geschädigte oder Geschädigter zustehen – und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen. Die gute Nachricht: Das deutsche Schadensrecht stellt Geschädigte grundsätzlich unter umfassenden Schutz. Doch nur, wer seine Rechte kennt, kann sie auch gezielt einfordern.
Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachter zu akzeptieren. Als Geschädigte oder Geschädigter dürfen Sie jederzeit einen freien, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel die Versicherung der unfallverursachenden Partei – vorausgesetzt, es handelt sich nicht nur um einen Bagatellschaden.
Auch bei der Reparatur haben Sie die Wahl. Sie müssen sich nicht auf eine Partnerwerkstatt der Versicherung einlassen, sondern dürfen Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl instand setzen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um ein markengebundenes oder regelmäßig gewartetes Fahrzeug handelt.
Das deutsche Schadenersatzrecht sieht vor, dass Ihnen der gesamte unfallbedingte Schaden ersetzt werden muss. Dazu gehören unter anderem:
Wichtig: Lassen Sie sich nicht auf pauschale Abfindungen oder schnelle Angebote der Versicherung ein, ohne zuvor ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuziehen. Auch hier trägt die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel die Kosten. Gerade bei komplexeren Fällen oder unklarer Schuldfrage ist rechtlicher Beistand sinnvoll, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Ein unabhängiges Kfz-Gutachten dient nicht nur der Schadensbewertung, sondern ist auch ein wesentliches Mittel zur Beweissicherung. Es dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs unmittelbar nach dem Unfall und kann bei späteren Auseinandersetzungen – etwa vor Gericht – entscheidend sein.
Nach einem Unfall stehen Sie als Geschädigte oder Geschädigter nicht allein da. Das Gesetz schützt Sie – aber nur, wenn Sie aktiv werden. Vertrauen Sie auf erfahrene Sachverständige und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Das Team von Lotterschmid unterstützt Sie mit fachkundiger Begutachtung, transparenter Beratung und umfassender Erfahrung im Schadenmanagement.
Sie hatten einen Unfall und möchten Ihre Ansprüche sichern?Wir helfen Ihnen kompetent, unabhängig und im Sinne Ihrer Interessen weiter.