FAQ

Häufige Fragen - wir geben Antworten

Wie läuft die Erstellung eines Kfz-Gutachtens ab?

Nach einem Verkehrsunfall stehen wir Ihnen als unabhängige Kfz-Sachverständige zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, dass Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem Recht kommen. Wir begutachten Ihr Fahrzeug direkt bei Ihnen vor Ort oder in unserer Werkstatt und erstellen das Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung. Auf Wunsch übernehmen wir außerdem die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. Ihr Vorteil: Wir kümmern uns um alles – von der Schadensaufnahme bis zur vollständigen Regulierung – und Sie erhalten Ihr Gutachten meist schon am Folgetag.

Wer übernimmt die Gutachterkosten bei Teilkasko?

Wenn die Schadensursache nicht eindeutig geklärt ist, kommt häufig die Frage auf wer die Kosten übernimmt. Grundsätzlich kümmern wir uns um die richtige Abrechnung. Der Anspruch auf Erstattung besteht auch in vielen Fällen, wenn die Kosten – etwa bei kleinen oder mittleren Schadenhöhen – zunächst selbst getragen werden müssen. Wir beraten Sie transparent zur Kostenregelung über Ihre Teilkaskoversicherung, prüfen die Erstattungschancen und informieren Sie, was sich lohnt. Unser Team sorgt dafür, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt bleiben und keine Nachteile entstehen.

Erhalte ich bei Ihnen auch Wertgutachten für Oldtimer?

Ja, selbstverständlich! Für Oldtimer ist mehr als nur eine einfache Fahrzeugbewertung nötig. Unsere Sachverständigen erstellen detaillierte Wertgutachten für klassische Fahrzeuge aller Art – egal ob Liebhaberfahrzeug, Restaurationsobjekt oder Wertanlage. Dabei berücksichtigen wir Zustand, Ausstattung, Restaurierungsgrad und alle relevanten technischen Details. So erhalten Sie ein präzises und anerkanntes Dokument über den tatsächlichen Wert Ihres Klassikers – ideal für Versicherungen, Banken oder beim Verkauf.

Wie lange dauert es, bis ich mein Gutachten erhalte?

In der Regel erhalten Sie Ihr vollständiges Kfz-Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Begutachtung. Bei besonders umfangreichen oder komplexen Schadensfällen kann es vereinzelt etwas länger dauern – in dringenden Fällen liefern wir Ihnen jedoch auf Wunsch eine vorläufige Einschätzung noch am selben Tag. Wir legen großen Wert auf schnelle Abläufe, damit Sie Ihre Ansprüche ohne Zeitverlust geltend machen können.

Kann ich meinen Schaden auch digital melden?

Ja, Sie können Ihren Schaden bequem online oder per App an uns übermitteln. Nutzen Sie einfach unser digitales Formular und laden Sie Fotos des Fahrzeugs sowie eine kurze Beschreibung des Schadens hoch. Alternativ können Sie uns alle Informationen auch per E-Mail oder WhatsApp senden. Unser Gutachter prüft Ihre Angaben umgehend - die Antworten erhalten Sie zeitnah mit einer Ersteinschätzung und einem Terminvorschlag zurück.

Kommen Ihre Gutachter auch zu mir nach Hause?

Ja, natürlich. Wir begutachten Fahrzeuge direkt vor Ort – bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder in Ihrer Garage. Unsere Gutachter sind im gesamten Raum Rosenheim, Kolbermoor, Traunstein sowie in angrenzenden Landkreisen unterwegs, unter anderem in Bad Aibling, Prien am Chiemsee, Kiefersfelden, Stephanskirchen, Raubling, Brannenburg, Bad Endorf und bis nach München Süd. So sparen Sie Zeit und Aufwand – wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht.

Wie lange ist ein Kfz-Wertgutachten gültig?

Ein Wertgutachten beschreibt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich dieser im Laufe der Zeit verändern kann, empfehlen wir, das Gutachten spätestens alle 24 bis 36 Monate zu aktualisieren – insbesondere dann, wenn Reparaturen, Umbauten oder Wertsteigerungen vorgenommen wurden. Nur ein aktuelles Gutachten gewährleistet, dass der dokumentierte Wert im Schadensfall auch vollständig anerkannt wird.

Wie kann ich mein Auto begutachten lassen?

Sie entscheiden selbst, wo die Begutachtung stattfinden soll – bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder direkt bei uns. Unser Sachverständigenteam ist im gesamten Raum Rosenheim, Traunstein und bis nach München Süd im Einsatz. Wir kommen flexibel zu Ihnen und erstellen Ihr Gutachten schnell, zuverlässig und ohne lange Wartezeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Wertgutachten und Fahrzeugbewertung?

Ein Wertgutachten liefert eine umfassende Einschätzung des aktuellen Fahrzeugzustands und Marktwerts – beispielsweise für Versicherungen, Finanzämter oder bei Oldtimern. Eine einfache Fahrzeugbewertung hingegen gibt lediglich eine grobe Preisorientierung für Kauf oder Verkauf. Das Wertgutachten ist detaillierter, rechtssicher und berücksichtigt alle technischen sowie optischen Merkmale, Umbauten und Reparaturen.

Wann ist ein Wertgutachten am Ende eines Leasingvertrags sinnvoll?

Ein Wertgutachten ist besonders bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs empfehlenswert. Es dokumentiert den tatsächlichen Zustand des Autos objektiv und schützt Sie so vor überhöhten Nachforderungen durch den Leasinggeber. Wir erfassen alle relevanten Gebrauchsspuren, prüfen die Bewertungskriterien und erstellen eine unabhängige Einschätzung – damit Sie nur für echte Schäden zahlen.

Brauche ich für meinen Oldtimer ein spezielles Wertgutachten?

Ja, unbedingt. Bei Oldtimern reicht eine einfache Bewertung nicht aus. Entscheidend sind neben dem Marktwert auch Originalität, Restaurierungsgrad und technische Details. Ein spezielles Oldtimer-Wertgutachten berücksichtigt alle individuellen Merkmale Ihres Fahrzeugs und dient als Grundlage für Versicherung, Verkauf oder steuerliche Zwecke. So wissen Sie genau, was Ihr Klassiker wirklich wert ist.

Was kostet ein Fahrradgutachten?

Die wohl wichtigste der "Häufige Fragen".
Die Kosten hängen vom jeweiligen Schaden, dem Fahrzeugtyp und dem Aufwand der Begutachtung ab. Für einfache Wertgutachten oder Bagatellschäden berechnen wir eine faire Pauschale. Bei umfangreicheren Fällen erfolgt die Berechnung individuell. In Haftpflichtfällen übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten. Wir informieren Sie transparent vorab, sodass keine versteckten Gebühren entstehen.

Was beinhaltet ein Fahrradgutachten?

Ein Fahrradgutachten enthält eine vollständige Beschreibung des Fahrzeugs, eine Dokumentation aller sichtbaren und verdeckten Schäden, eine Kalkulation der Reparaturkosten sowie die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts. Alle Informationen werden mit Fotos belegt und in einem übersichtlichen Bericht zusammengefasst – rechtssicher und nachvollziehbar.

Warum ist ein Fahrradgutachten nach einem Unfall wichtig?

Ein professionelles Gutachten dokumentiert sämtliche Schäden – sichtbar oder verdeckt – und berechnet den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten objektiv. Es dient als Beweismittel gegenüber Versicherungen oder Gerichten und stellt sicher, dass Sie den vollen Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht.

Wie schnell bekomme ich mein Fahrradgutachten?

In der Regel erstellen wir Ihr Fahrradgutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Begutachtung. So erhalten Sie schnell Klarheit über den Schaden und können Ihre Ansprüche zeitnah geltend machen.

Warum ist ein Unfallgutachten so wichtig?

Nach einem Verkehrsunfall ist ein unabhängiges Gutachten entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie den gesamten Schaden ersetzt bekommen. Versicherungen verfolgen in der Regel das Ziel, Kosten so gering wie möglich zu halten. Unsere zertifizierten Kfz-Sachverständigen sichern für Sie die notwendigen Beweise, dokumentieren den Schaden exakt und ermitteln den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs.

Ein Unfallgutachten ist deshalb unverzichtbar, weil es als Beweissicherung dient – entscheidend für die spätere Regulierung und mögliche Streitfälle. Zudem werden durch die genaue Reparaturkalkulation auch versteckte Schäden sichtbar. Der Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung werden realistisch berechnet. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht auf einem Teil Ihres Schadens sitzen bleiben, sondern die volle Entschädigung erhalten.

Wer kommt nach einem Unfall als Gutachter in Frage?

Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter das Recht, selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen – auch wenn das häufig so vermittelt wird. In Frage kommen unter anderem:
– Unabhängige, zertifizierte Sachverständige, die ausschließlich Ihre Interessen vertreten
– Versicherungsgutachter, die jedoch im Auftrag der Versicherung handeln und deren Interessen wahren
– Werkstattgutachter, die meist auf Reparaturen spezialisiert sind, aber keine rechtssicheren, vollständigen Gutachten erstellen

Unser Tipp: Beauftragen Sie immer einen freien, unabhängigen Gutachter. So ist sichergestellt, dass Ihr Anspruch vollständig geprüft wird. Die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung im Haftpflichtschadenfall.

Wer beauftragt den Gutachter?

Den Gutachter beauftragen Sie selbst – nicht die Versicherung. Sie entscheiden, welchem Sachverständigen Sie vertrauen möchten. In Haftpflichtfällen werden die Kosten in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.

Sollte ich lieber mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen?

Nein, das ist nicht notwendig – und oft sogar nachteilig. Die gegnerische Versicherung hat in erster Linie das Ziel, den Schaden möglichst günstig zu regulieren. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter sowie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Versicherung für Sie. So stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche vollständig geprüft und korrekt durchgesetzt werden.

Kann ein Kfz-Gutachten angezweifelt werden?

Grundsätzlich kann jedes Gutachten von der gegnerischen Versicherung geprüft und hinterfragt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Gutachten von einem unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen erstellt wird. Solche Gutachten sind fachlich fundiert und werden von Gerichten sowie Versicherungen in der Regel anerkannt. So haben Sie eine rechtssichere Grundlage, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kann ich mir den Gutachter selbst aussuchen?

Ja, als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.

Wird der Kostenvoranschlag von meiner Versicherung akzeptiert?

Ein einfacher Kostenvoranschlag aus der Werkstatt reicht bei vielen Versicherungen nicht aus. Deshalb erstellen wir für Sie eine detaillierte Schadendiagnose, in der alle Schäden vollständig dokumentiert sind. Nur ein vollwertiges Gutachten wird von Versicherungen rechtlich anerkannt. So stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt und technisch korrekt reguliert werden.

Warum sollte ich einen Kostenvoranschlag vom Gutachter machen lassen?

Ein Werkstatt-Kostenvoranschlag deckt meist nur offensichtliche Reparaturkosten ab, nicht aber versteckte Schäden oder Wertminderung. Unsere unabhängige Schadendiagnose geht deutlich tiefer: Wir erfassen jeden Schaden detailliert – technisch und visuell – und erstellen ein umfassendes, versicherungsgerechtes Gutachten. Damit halten Sie ein vollständiges, rechtssicheres Dokument in den Händen, das Ihre Ansprüche vollständig abdeckt und Verzögerungen bei der Regulierung vermeidet.

Übernimmt meine Kaskoversicherung die Kosten für das Gutachten?

Bei einem Eigenschaden – also wenn Sie selbst der Verursacher sind – übernimmt die Kaskoversicherung die Gutachterkosten nur teilweise oder gar nicht. In Haftpflichtfällen hingegen muss die Versicherung des Unfallgegners die Kosten tragen. Bei Lotterschmid erhalten Sie in jedem Fall eine transparente Beratung und eine faire, nachvollziehbare Kostenaufstellung.

Zahlt die Versicherung alles, was im Kostenvoranschlag steht?

Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag kann es vorkommen, dass bestimmte Abzüge vorgenommen werden – etwa für Stundenlohn oder Eigenleistungen. Genau hier hilft ein professionelles Gutachten: Wir dokumentieren alle Schäden nachvollziehbar und stellen sicher, dass kein relevanter Posten untergeht. So wird der Schaden technisch korrekt und vollständig erfasst, und Sie können Ihre Ansprüche mit einer klaren Beweislage durchsetzen.

Kann ich bei einem Kaskoschaden (eigener Unfall) ebenfalls einen eigenen Gutachter beauftragen?

Ja, auch im Kaskoschadenfall – also wenn Sie selbst für den Unfall verantwortlich sind – können Sie in den meisten Fällen einen eigenen Gutachter beauftragen. Zwar wählt die Versicherung üblicherweise ihren eigenen Sachverständigen, doch Sie haben das Recht, einen unabhängigen Experten hinzuzuziehen. Unser Gutachten liefert Ihnen eine objektive und transparente Grundlage, die den Schaden nachvollziehbar beschreibt und eine faire Regulierung ermöglicht. Diese Variante ist oft die bessere Alternative zum Werkstatt-Kostenvoranschlag und wird in vielen Fällen von der Versicherung anerkannt.

Wann lohnt sich eine unabhängige Schadendiagnose?

Eine unabhängige Schadendiagnose ist immer dann sinnvoll, wenn Ihre Kaskoversicherung Sie nach einem Eigenschaden direkt in die Werkstatt schickt, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Solche Werkstatt-Kostenvoranschläge werden von Versicherungen oft nicht vollständig anerkannt. Unsere unabhängigen Gutachten erfassen dagegen sämtliche Details des Schadens und liefern eine rechtssichere, versicherungsgerechte Dokumentation. So wird sichergestellt, dass Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt und korrekt reguliert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugbewertung und Wertgutachten?

Eine Fahrzeugbewertung gibt einen allgemeinen Überblick über den aktuellen Marktwert Ihres Autos – etwa als Orientierung beim Kauf oder Verkauf. Ein Wertgutachten hingegen geht deutlich weiter: Es beinhaltet eine umfassende Beschreibung des Fahrzeugs inklusive Zustand, Ausstattung, Reparaturen und aller relevanten technischen Details. Dadurch entsteht ein vollständiges, nachvollziehbares und rechtssicheres Dokument, das auch für Versicherungen, Finanzämter oder bei Oldtimern verwendet werden kann.

Wird eine Fahrzeugbewertung vom Finanzamt anerkannt?

Ja, unsere Fahrzeugbewertungen werden regelmäßig vom Finanzamt anerkannt. Dank unserer über 25-jährigen Erfahrung erstellen wir detaillierte und präzise Dokumentationen, die als verlässliche Grundlage für steuerliche Zwecke dienen. So kann der tatsächliche Fahrzeugwert jederzeit nachvollzogen werden.

Wann brauche ich eine Fahrzeugbewertung?

Eine Fahrzeugbewertung ist immer dann wichtig, wenn Sie den Wert Ihres Autos offiziell nachweisen müssen – beispielsweise bei einem Verkauf, einer Erbschaft, einer Scheidung oder gegenüber dem Finanzamt. Auch Banken verlangen häufig eine aktuelle Fahrzeugbewertung als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen. So behalten Sie den Überblick über den realistischen Wert Ihres Fahrzeugs.

Wird meine Fahrzeugbewertung von Behörden anerkannt?

Ja, unsere Bewertungen entsprechen den geltenden Richtlinien und anerkannten Standards. Mit über 25 Jahren Erfahrung werden unsere Gutachten regelmäßig von Behörden, Banken und Versicherungen akzeptiert. Sie erhalten damit ein rechtssicheres Dokument, das alle Anforderungen erfüllt.

Wie aktuell muss eine Fahrzeugbewertung sein?

Für behördliche oder finanzielle Zwecke sollte eine Fahrzeugbewertung in der Regel nicht älter als zwei Monate sein. So stellen Sie sicher, dass der angegebene Wert den aktuellen Marktbedingungen entspricht und keine Abweichungen entstehen. Wir empfehlen daher, das Gutachten regelmäßig zu aktualisieren, wenn sich Zustand oder Marktwert Ihres Fahrzeugs verändern.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Fahrzeugbewertung?

Für eine Fahrzeugbewertung werden in der Regel der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), vorhandene Gutachten, Nachweise über durchgeführte Reparaturen oder Umbauten sowie Informationen zu Ausstattung und Zustand benötigt. Je vollständiger diese Unterlagen sind, desto exakter und nachvollziehbarer kann der Fahrzeugwert ermittelt werden.

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