Wenn die gegnerische Versicherung Ihnen ein „Schnellangebot“ macht, etwa pauschal 1.000 € oder eine Direktüberweisung, gilt:
Nehmen Sie kein Angebot an, bevor Sie ein vollständiges Gutachten haben.
Solche Angebote dienen meist dazu, eine günstige Einigung zu erzielen – oft zum Nachteil des Geschädigten.