Wissenswertes

Was steht mir zu?

Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst entscheiden, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet – unabhängig davon, was die gegnerische Versicherung vorschlägt.



Das ist gesetzlich verankert (§ 249 BGB) und wichtig, denn: Versicherungsgutachter handeln oft im Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem.
Sie beauftragen den Gutachter
Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung
Das Gutachten bildet die Grundlage für Schadenersatz, Wertminderung und Nutzungsausfall
Sie dürfen einen Anwalt einschalten – auf Kosten der Versicherung
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, darf ein Verkehrsanwalt Ihrer Wahl Sie vertreten.

Auch diese Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Gerade bei unklarer Haftung, Leasingfahrzeugen oder wirtschaftlichem Totalschaden ist anwaltlicher Beistand sinnvoll.
Anwalt schützt Ihre Rechte
Sie riskieren keine eigenen Kosten
Empfehlenswert bei komplizierter Schuldfrage oder Druck durch die Versicherung
Sie dürfen Ihre Werkstatt frei wählen
Versicherungen versuchen häufig, den Geschädigten in sogenannte „Partnerwerkstätten“ zu lenken. Sie sind nicht verpflichtet, diesen Empfehlungen zu folgen.

Sie dürfen selbst entscheiden, wo das Fahrzeug repariert wird – z. B. in Ihrer vertrauten Werkstatt oder bei einem Spezialbetrieb Ihrer Wahl.

Das bedeutet für Sie:
Freie Werkstattwahl
Reparatur nach Herstellervorgaben
Keine Nachteile bei Garantie oder Leasing
Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug
Während der Reparatur oder bei einem Totalschaden steht Ihnen in der Regel eine Entschädigung für den Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zu. Die Höhe hängt vom Fahrzeugtyp und der Reparaturdauer ab.
Nutzungsausfallpauschale (wenn kein Ersatzwagen genutzt wird)
Mietwagen (wenn nötig und angemessen)
Auch bei privat genutzten Fahrzeugen
Sie haben Anspruch auf vollständige Schadenregulierung
Alle unfallbedingten Schäden müssen zu 100 % ersetzt werden – dazu gehören:
Reparaturkosten
Wertminderung
Nutzungsausfall
Abschleppkosten
Sachverständigenkosten
Ggf. Anwaltskosten
Achtung: Die Versicherung ist nicht Ihr Partner – sondern die Gegenseite. Sie hat ein Interesse daran, Zahlungen zu minimieren. Deshalb ist es wichtig, Ihre Rechte aktiv wahrzunehmen.
Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Liegt der Reparaturwert über dem Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert), haben Sie Anspruch auf Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes.


Das Fahrzeug dürfen Sie behalten oder verkaufen – auf Wunsch ermitteln wir auch den Restwert.
Sie müssen kein „Versicherungsangebot“ annehmen
Wenn die gegnerische Versicherung Ihnen ein „Schnellangebot“ macht, etwa pauschal 1.000 € oder eine Direktüberweisung, gilt:

Nehmen Sie kein Angebot an, bevor Sie ein vollständiges Gutachten haben.

Solche Angebote dienen meist dazu, eine günstige Einigung zu erzielen – oft zum Nachteil des Geschädigten.
Nach einem Unfall stehen Ihnen mehr Rechte zu, als viele denken – und Sie müssen nicht alles alleine regeln. Bei Lotterschmid stehen wir an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche in vollem Umfang durchgesetzt werden.
Icon eines Bilschirms mit Lotterschmid Logo – symbolisiert die abgewickelten Scgäden.
20k
Abgewickelte Schäden
Icon einer Medaille mit Stern – steht für jahrelange Erfahrung.
25
Jahre Erfahrung
Icon mit Google-Sternbewertung – zeigt Kundenzufriedenheit auf Google.
4,9*
Google Rezensionen
Icon einer Zeituhr – symbolisiert die Zeit bis zum Erhalt des Gutachten.
24 H
Bis zum Gutachten
Mitarbeiterin Julia berät einen Kunden im modernen Büro
Moderner Design-Bürostuhl im hellen Bürobereich
Eingangsbereich mit Theke aus hellem Holz, moderner Einrichtung und freundlicher Atmosphäre
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