Wissenswertes

Wer trägt die Kosten?

Wann ist ein Gutachten für Sie kostenlos?
Waren Sie nicht selbst schuld am Unfall, also liegt ein Haftpflichtschaden vor, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

Das heißt konkret:
Das Gutachten ist für Sie kostenlos
Sie dürfen den Gutachter selbst auswählen
Auch Anwalts- und Abschleppkosten werden in der Regel übernommen
Wichtig: Lassen Sie sich nicht auf einen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter ein. Viele solcher Gutachter werden dann explizit von der Versicherung beauftragt und handeln in machen Fällen im Interesse der Auftraggeber. Somit könnten Gutachten zu Ihren Ungunsten ausgestellt werden oder unvollständig sein.
Achten Sie daher bei der Abwicklung eines Haftpflichtschadens, ob ein unabhängiger Gutachter sinnvoller ist.
Wer trägt die Kosten bei einem Kaskoschaden?
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben oder es sich um einen Kaskofall handelt (z. B. Hagel, Wildunfall, Vandalismus), zahlt nicht die gegnerische Versicherung, sondern Ihre eigene – und zwar nicht in jedem Fall vollständig. Hier müssen Sie jedoch die genaue Schadenursache ermitteln, um die zuständige Versicherungspolice zu nutzen.
Dabei sollten Sie in jedem Fall schauen ob Sie für den vorliegenden Schaden eine Vollkasko oder Teilkasko Versicherung benötigen und auch abgeschlossen haben.

In diesen Fällen müssen Sie das Gutachten bzw. die Schadendiagnose meist selbst bezahlen. Bei Lotterschmid bieten wir Ihnen dazu unsere Schadendiagnose zum Pauschalpreis von 175 €.
Wann lohnt sich ein Gutachten auch auf eigene Kosten?
Auch wenn Sie den Schaden selbst bezahlen oder die Versicherung kein Gutachten verlangt, kann ein neutraler Schadennachweis sinnvoll sein – z. B. bei:
Leasing- oder Finanzierungsrückgaben
Fahrzeugverkauf nach Unfall oder Reparatur
Abgelehntem Versicherungsfall (Zweitmeinung)
Verdeckten Schäden oder Wertminderung
Verdacht auf fehlerhafte Reparatur
In diesen Fällen sichern Sie sich mit einer Schadendiagnose oder Fahrzeugbewertung rechtlich und wirtschaftlich ab.
Wovon hängen die Gutachterkosten ab?
Die Kosten für ein Gutachten richten sich u. a. nach:
Art des Fahrzeugs (PKW, Motorrad, E-Bike etc.)
Umfang des Schadens
Aufwand für Dokumentation & technische Prüfungen
Notwendigkeit von Zusatzleistungen (z. B. Vermessung, Lackprüfung)
Ort der Begutachtung (z. B. mobile Vor-Ort-Termine)
Bei Lotterschmid erhalten Sie immer ein transparentes Preisangebot vorab – individuell kalkuliert, ohne versteckte Kosten oder Überraschungen.
Im Haftpflichtfall ist das Gutachten für Sie kostenlos. In allen anderen Fällen sorgen wir mit fairen Preisen dafür, dass Sie trotzdem eine klare, neutrale und versicherungsfähige Einschätzung erhalten. Gutachterkosten sollten Sie nie als Last sehen – sondern als Schutz.
Icon eines Bilschirms mit Lotterschmid Logo – symbolisiert die abgewickelten Scgäden.
20k
Abgewickelte Schäden
Icon einer Medaille mit Stern – steht für jahrelange Erfahrung.
25
Jahre Erfahrung
Icon mit Google-Sternbewertung – zeigt Kundenzufriedenheit auf Google.
4,9*
Google Rezensionen
Icon einer Zeituhr – symbolisiert die Zeit bis zum Erhalt des Gutachten.
24 H
Bis zum Gutachten
Gruppenfoto des Lotterschmid Teams in der Schadenprüfhalle in Kolbermoor
Tablet liegt auf dem Sitz eines Motorrads zur digitalen Dokumentation eines Gutachtens
Blick in die moderne Werkstatt mit heller Schadenprüfhalle und Arbeitsbereichen für Fahrzeuguntersuchungen
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