Waren Sie nicht selbst schuld am Unfall, also liegt ein Haftpflichtschaden vor, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Das heißt konkret:
Das Gutachten ist für Sie kostenlos
Sie dürfen den Gutachter selbst auswählen
Auch Anwalts- und Abschleppkosten werden in der Regel übernommen
Wichtig: Lassen Sie sich nicht auf einen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter ein – diese arbeiten im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.