Waren Sie nicht selbst schuld am Unfall, also liegt ein Haftpflichtschaden vor, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Das heißt konkret:
Das Gutachten ist für Sie kostenlos
Sie dürfen den Gutachter selbst auswählen
Auch Anwalts- und Abschleppkosten werden in der Regel übernommen
Wichtig: Lassen Sie sich nicht auf einen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter ein. Viele solcher Gutachter werden dann explizit von der Versicherung beauftragt und handeln in machen Fällen im Interesse der Auftraggeber. Somit könnten Gutachten zu Ihren Ungunsten ausgestellt werden oder unvollständig sein.
Achten Sie daher bei der Abwicklung eines Haftpflichtschadens, ob ein unabhängiger Gutachter sinnvoller ist.