Wissenswertes

Wer hat Schuld? - wir klären auf

Fremdverschulden (klassischer Haftpflichtfall)
Wenn Sie am Unfall keine Schuld tragen, haben Sie vollen Anspruch auf:
Unabhängiges Gutachten (Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung)
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Reparaturkosten (nach Herstellervorgaben)
Wertminderung (bei neueren Fahrzeugen)
Anwaltskosten (kostenfrei für Sie)
Wichtig: Sie wählen den Gutachter und die Werkstatt. Die Versicherung des Verursachers kann Ihnen nichts vorschreiben.
Ebenfalls interessant: Ein Unfall mit Fremdverschulden hat nichts mit Ihrer Versicherung zu tun. Auch wenn bei Ihnen in der Versicherungspolice eine Werkstattbindung besteht, Sie haben die Auswahl bei der Werkstatt. Denn ein Unfallschaden ohne Eigenverschuldung wird unabhängig von Ihrer Versicherung geklärt und abgewickelt.
Eigenverschulden (Kaskofall)
Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, zahlt Ihre Kaskoversicherung, sofern diese besteht je nach Vertrag und höhe der Selbstbeteiligung.

Das bedeutet:
Anspruch auf Reparaturkostenübernahme (abzüglich Selbstbeteiligung)
Wertminderung wird in der Regel nicht ersetzt
Mietwagen/Nutzungsausfall nur eingeschränkt
Gutachten wird oft nicht bezahlt – hier lohnt sich unsere Schadendiagnose
Wichtig: Bei einem Kaskofall sollten Sie sich sicher sein, welche Vertragsbedingungen Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Hier sind oft bestimmte Regularien enthalten, unter welchen eine Schadenabwicklung erfolgt.
Dies können bestimmt Verpflichtungen, wie eine Werkstattbindung oder bestimmte Partnervereinbarungen sein. In solchen Fällen müssen Sie in Ihrem Vertrag nachlesen welche Bedingungen erfüllt werden müssen.
Viele Versicherer bieten hier aber einen umfassenden Schadensservice für die eigenen Kunden mit einem Kasko-Schaden an.
Teilschuld / Mitverschulden
Wenn beide Beteiligten eine (Teil-)Schuld tragen, kann es sein, dass Sie nur anteilig entschädigt werden.

Beispiele:
Sie fahren bei Gelb, der andere übersieht Sie beim Abbiegen
Sie stehen im Halteverbot und ein Fahrzeug streift Sie
Ein Unfall mit mehreren Beteiligten, unklarer Spurenlage
Folgen:
Schadenersatz nur teilweise
Nutzungsausfall, Wertminderung und Anwaltskosten je nach Quote
Umso wichtiger: ein unabhängiges Gutachten zur Rekonstruktion
Unfallflucht oder unklarer Verursacher
Wenn der Verursacher nicht bekannt ist (z. B. Fahrerflucht):
Anzeige bei der Polizei erstatten
Unfall dokumentieren (Fotos, Zeugen, Umgebung)
Gutachten zur Beweissicherung erstellen
Ggf. Kasko oder Verkehrsopferhilfe greift
Wer schuld ist, entscheidet, was Ihnen zusteht. Verlassen Sie sich nicht auf bloße Aussagen oder Versicherungsangebote – sichern Sie Ihre Position durch ein neutrales, fachlich fundiertes Gutachten. Dadurch lassen sich in einigen Fällen Unklarheiten über Unfallursache und Hergang erschließen. Eine Abwicklung und Ihre Position gegenüber den Beteiligten können für Sie einen gravierenden Unterschied machen - sofern die Grundlage eines Schadens durch fachliche Unterlagen bestätigt wird.
Icon eines Bilschirms mit Lotterschmid Logo – symbolisiert die abgewickelten Scgäden.
20k
Abgewickelte Schäden
Icon einer Medaille mit Stern – steht für jahrelange Erfahrung.
25
Jahre Erfahrung
Icon mit Google-Sternbewertung – zeigt Kundenzufriedenheit auf Google.
4,9*
Google Rezensionen
Icon einer Zeituhr – symbolisiert die Zeit bis zum Erhalt des Gutachten.
24 H
Bis zum Gutachten
Helle Schadenprüfhalle mit  Fahrzeughebebühne zur genauen Begutachtung von Autos
Autostraße als Beispiel für die Rekonstruktion eines Unfallszenarios
Gruppenfoto des Lotterschmid Teams in der Schadenprüfhalle in Kolbermoor
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