Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, zahlt Ihre Kaskoversicherung, sofern diese besteht je nach Vertrag und höhe der Selbstbeteiligung.
Das bedeutet:
Anspruch auf Reparaturkostenübernahme (abzüglich Selbstbeteiligung)
Wertminderung wird in der Regel nicht ersetzt
Mietwagen/Nutzungsausfall nur eingeschränkt
Wichtig: Bei einem Kaskofall sollten Sie sich sicher sein, welche Vertragsbedingungen Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Hier sind oft bestimmte Regularien enthalten, unter welchen eine Schadenabwicklung erfolgt.
Dies können bestimmt Verpflichtungen, wie eine Werkstattbindung oder bestimmte Partnervereinbarungen sein. In solchen Fällen müssen Sie in Ihrem Vertrag nachlesen welche Bedingungen erfüllt werden müssen.
Viele Versicherer bieten hier aber einen umfassenden Schadensservice für die eigenen Kunden mit einem Kasko-Schaden an.