Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, zahlt Ihre Kaskoversicherung – je nach Vertrag und Selbstbeteiligung.
Das bedeutet:
Anspruch auf Reparaturkostenübernahme (abzüglich Selbstbeteiligung)
Wertminderung wird in der Regel nicht ersetzt
Mietwagen/Nutzungsausfall nur eingeschränkt
Wichtig: Sie entscheiden selbst, welcher Gutachter und welche Werkstatt Ihr Fahrzeug begutachtet und repariert – nicht die Versicherung des Verursachers.